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   BVerwG, 18.12.1967 - VIII B 225.67   

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https://dejure.org/1967,2304
BVerwG, 18.12.1967 - VIII B 225.67 (https://dejure.org/1967,2304)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1967 - VIII B 225.67 (https://dejure.org/1967,2304)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1967 - VIII B 225.67 (https://dejure.org/1967,2304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Befreiung vom Wehrdienst - Umdeutung einer "Berufung" in eine Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der Beschwerdefrist - Zurechnung von Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.01.1962 - II C 83.60

    Unzulässigkeit der Umdeutung einer von einem Rechtsanwalt eingelegten Revision in

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1967 - VIII B 225.67
    Denn jedenfalls kommt eine solche Umdeutung nur dann in Betracht, wenn alle Form- und Fristerfordernisse für die Nichtzulassungsbeschwerde erfüllt sind; das ist hier aber nicht der Fall (vgl. auch Beschluß vom 20. Januar 1962 - BVerwG II C 83.60 -, Buchholz BVerwG 310, § 132 Nr. 27 = NJW 1962 S. 883):.
  • BVerwG, 10.12.1991 - 5 B 125.91

    Beschwerdebegründungsfrist - Büropersonal

    Dagegen spricht schon der Umstand, daß die Prozeßbevollmächtigten des Klägers bei Fertigung der Beschwerdebegründung im August 1991 von deren Rechtzeitigkeit ausgegangen sind, obwohl sie hier erneut hätten prüfen müssen, ob die vorgemerkte Frist der Rechtslage entsprach (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1967 - BVerwG 8 B 225.67 - ).
  • BVerwG, 09.09.1968 - III C 207.67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Von dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin war daher zu erwarten, daß er bei Fertigung und Unterzeichnung der Revisionsbegrundung selbst prüfte, ob die Revisionsbegründung und die vorgemerkte Frist der Rechtslage entsprach (vgl. hierzu Beschluß vom 18. Dezember 1967 - BVerwG VIII B 225.67 -).
  • BVerwG, 15.08.1983 - 8 C 67.83

    Rechtsmittel

    Vielmehr hätte der Bevollmächtigte bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vor der Unterzeichnung des Schriftsatzes die sachliche Zuständigkeitsbezeichnung selbst prüfen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1967 - BVerwG VIII B 225.67 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 48 S. 12 [13 f.], vom 2. Dezember 1969 - BVerwG IV CB 83.69 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 51 S. 16 und vom 12. Juli 1972, a.a.O.).
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